(18-06-2019, 13:37)fragender schrieb: Das ging mir auch durch den Kopf. Ich werde mal nett nachfragen ob Sie sich sicher sind, dass eine Vollstreckungsabwehrklage richtig beim FG angesiedelt ist.
Ich hatte das gleiche Problem...Vollstreckungsgericht an das örtliche Familiengericht, örtliches Familiengericht an das zuständige Familiengericht, zuständige Familiengericht an Arminius ANWALTSPFLICHT....Kotz !