20-06-2019, 22:04
Hallo zusammen, es ist nun bald soweit, dass das im Unterhaltsvergleich genannte Grundschulalter eintritt. Meine Tochter wird 6 und kommt in die Schule. Dort hat sie eine Betreuung in der offenen Ganztagsschule bis 16:30 Uhr.
Rein von den Zeiten her betrachtet, ermöglichen es die Schulbetreuungszeiten, dass meine Ex von ca. 8-16 Uhr, also 40 Std./Woche, also Vollzeit arbeiten geht. Alternativ würde ich selbst von ca. 8-16 Uhr, also 40 Std./Woche, arbeiten und mein Kind danach ebenfalls betreuen. Man muss es nur irgendwie regeln / die Betreuung aufteilen, dann können beide Elternteile Vollzeit arbeiten.
Derzeit arbeitet die Ex wohl halbtags von 9-14 Uhr und meint, dies nicht ausdehnen zu können, sondern weiter auf Unterhalt angewiesen zu sein.
Genau das frage ich mich. Irgendwann muss es diese Situation ja geben, denn ich kann der Ex-Frau nach kurzer Ehezeit ja nicht bis in alle Ewigkeit das Leben finanzieren. Als Änderungen kommt Folgendes infrage:
Die Ex hält dagegen mit angeblicher "besonderer Betreuungsbedürftigkeit" des Kindes.
Wie seht ihr die Chancen, den nachehelichen Unterhalt loszuwerden?
Rein von den Zeiten her betrachtet, ermöglichen es die Schulbetreuungszeiten, dass meine Ex von ca. 8-16 Uhr, also 40 Std./Woche, also Vollzeit arbeiten geht. Alternativ würde ich selbst von ca. 8-16 Uhr, also 40 Std./Woche, arbeiten und mein Kind danach ebenfalls betreuen. Man muss es nur irgendwie regeln / die Betreuung aufteilen, dann können beide Elternteile Vollzeit arbeiten.
Derzeit arbeitet die Ex wohl halbtags von 9-14 Uhr und meint, dies nicht ausdehnen zu können, sondern weiter auf Unterhalt angewiesen zu sein.
(03-11-2018, 15:37)p__ schrieb: Es gibt keine veränderte Situation, die sich zum Kippen des Vergleichs eignet.
Genau das frage ich mich. Irgendwann muss es diese Situation ja geben, denn ich kann der Ex-Frau nach kurzer Ehezeit ja nicht bis in alle Ewigkeit das Leben finanzieren. Als Änderungen kommt Folgendes infrage:
- Das Kind ist 6 und damit schon einiges reifer, kann besser damit umgehen, wenn die Mutter sonstiges zu tun hat, und es auf sich gestellt ist.
- Offene Ganztagsschule: feste Betreuung zwischen 8 und 16:30 Uhr.
- Ich selbst arbeite derzeit tatsächlich nur noch 40 Std./Woche, von 8 bis 16 Uhr. Dies war vorher anders und dürfte auch künftig anders sein, aber derzeit ist es jobtechnisch bei mir so. Hintergrund sind Schwierigkeiten in meinem Arbeitsverhältnis (siehe nächster Grund), ich mache daher nur noch "Dienst nach Vorschrift" und arbeite nicht länger als rechtlich notwendig.
- Mir droht konkret Arbeitslosigkeit. In diesem Falle hätte ich selbst volle Betreuungskapazität.
Die Ex hält dagegen mit angeblicher "besonderer Betreuungsbedürftigkeit" des Kindes.
Wie seht ihr die Chancen, den nachehelichen Unterhalt loszuwerden?