22-06-2019, 08:37
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22-06-2019, 08:38 von RunningMan.)
Ich hab da noch ne Frage.
Ich hatte letztes Jahr kein Steuerpflichtiges Einkommen ausser Kapitalerträge durch die Auszahlung eines Bausparvertrages.
Bei der Steuerklärung habe ich die Kapitalertragsteuer von ca 30.- € zurückerhalten und einen Verlustvortrag con ca 500.-€
Beim Schwärzen des Steuererbescheides habe ich weisse Farbe verwendet so dass neben der Steuernummer; Kontonummer usw auch der Erstattungsbetrag und eine Null beim Kapitalertrag von ca 200.- verschwunden sind.
Ist dies Strafbar? oder soll ich lieber behaupten dass mangels Steuerpflichtigen Einkommens keine Erklärung abgegeben wurde.
Grüsse Runningman
Ich hatte letztes Jahr kein Steuerpflichtiges Einkommen ausser Kapitalerträge durch die Auszahlung eines Bausparvertrages.
Bei der Steuerklärung habe ich die Kapitalertragsteuer von ca 30.- € zurückerhalten und einen Verlustvortrag con ca 500.-€
Beim Schwärzen des Steuererbescheides habe ich weisse Farbe verwendet so dass neben der Steuernummer; Kontonummer usw auch der Erstattungsbetrag und eine Null beim Kapitalertrag von ca 200.- verschwunden sind.
Ist dies Strafbar? oder soll ich lieber behaupten dass mangels Steuerpflichtigen Einkommens keine Erklärung abgegeben wurde.
Grüsse Runningman