06-08-2009, 15:24
(16-05-2009, 04:55)Cocktail-Detlef schrieb: OLG Celle, 15 UF 56/07
Versprechen überdauern eine Scheidung: Sagt ein Ehegatte dem aus dem Ausland stammenden Partner bei Heirat zu, das Erlernen der Sprache und ein Studium zu bezahlen, gilt diese Verpflichtung auch nach der Trennung. Er muss dem Ex-Partner Unterhalt zahlen, sodass dieser eine Ausbildung abschließen kann.
Kann man davon ausgehen, dass es sich bei dem deutschen Teil nicht um eine Frau handelt, die ihrem tunesischen, ägyptischen, oder sonstwo herkommendem Mann das versprochen hat?