28-06-2019, 17:40
Heute habe ich Antwort des JA bekommen. Erwartungsgemäß zwischen den Zeilen genervt und für mich nicht ausreichend. Eine Antwort werde ich noch ausformulieren.
bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 05.06. nehmen wir wie folgt Stellung:
Wie Ihnen bekannt ist, haben wir Ihre Daten im Rahmen der Mitwirkung im Verfahren vor dem Familiengericht (§ 50 SGB VIII) gespeichert und im Schriftverkehr mit dem Familiengericht in .... und Ihren Rechtsbeiständen genutzt. Die Daten beruhen auf Ihren Angaben oder haben sich aus dem Schriftverkehr mit dem Familiengericht bzw. Ihren Rechtsbeiständen ergeben. Eine Nutzung erfolgte nur im Rahmen der Zweckbestimmung im v.g. Verfahren.
In der Akte befinden sich neben Ihren Anschreiben, unsere Anschreiben an Sie und der Schriftverkehr mit dem Familiengericht sowie mit Ihren Rechtsbeiständen. Ihnen liegen diese Dinge vor bzw. es wurden Ihnen die Inhalte durch das Gericht oder Ihre Rechtsbeistände zugänglich gemacht. Die Schriftstücke und deren Inhalte sind Ihnen bekannt.
Die in der Fachabteilung gespeicherten Sozialdaten sind für eine Löschung mit Ablauf des Jahres 2025, 10 Jahre nach Beendigung des Vorganges, vorgemerkt, sodann wird auch die Akte an sich vernichtet.
Die gemeinsame Sorgeerklärung vom 10.03.2011 (Urkunde) wird bis 2 Jahre nach der Volljährigkeit des Kindes archiviert und gespeichert. Die Urkunde liegt Ihnen vor. Eine Ausfertigung haben Sie, die Kindesmutter, das Geburts-Jugendamt sowies das Geburts-Standesamt aufgrund der rechtlichen Vorgaben erhalten.
Die Datenverarbeitung stützt sich insbesondere auf die speziellen Vorgaben der Sozialgesetzbücher. Näheres zur Datenschutzgrundverordnung können Sie dem Link entnehmen.
Schön allgemein verpackt. Keine substantiierte Antwort. Da mach ich was draus ;-)
bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 05.06. nehmen wir wie folgt Stellung:
Wie Ihnen bekannt ist, haben wir Ihre Daten im Rahmen der Mitwirkung im Verfahren vor dem Familiengericht (§ 50 SGB VIII) gespeichert und im Schriftverkehr mit dem Familiengericht in .... und Ihren Rechtsbeiständen genutzt. Die Daten beruhen auf Ihren Angaben oder haben sich aus dem Schriftverkehr mit dem Familiengericht bzw. Ihren Rechtsbeiständen ergeben. Eine Nutzung erfolgte nur im Rahmen der Zweckbestimmung im v.g. Verfahren.
In der Akte befinden sich neben Ihren Anschreiben, unsere Anschreiben an Sie und der Schriftverkehr mit dem Familiengericht sowie mit Ihren Rechtsbeiständen. Ihnen liegen diese Dinge vor bzw. es wurden Ihnen die Inhalte durch das Gericht oder Ihre Rechtsbeistände zugänglich gemacht. Die Schriftstücke und deren Inhalte sind Ihnen bekannt.
Die in der Fachabteilung gespeicherten Sozialdaten sind für eine Löschung mit Ablauf des Jahres 2025, 10 Jahre nach Beendigung des Vorganges, vorgemerkt, sodann wird auch die Akte an sich vernichtet.
Die gemeinsame Sorgeerklärung vom 10.03.2011 (Urkunde) wird bis 2 Jahre nach der Volljährigkeit des Kindes archiviert und gespeichert. Die Urkunde liegt Ihnen vor. Eine Ausfertigung haben Sie, die Kindesmutter, das Geburts-Jugendamt sowies das Geburts-Standesamt aufgrund der rechtlichen Vorgaben erhalten.
Die Datenverarbeitung stützt sich insbesondere auf die speziellen Vorgaben der Sozialgesetzbücher. Näheres zur Datenschutzgrundverordnung können Sie dem Link entnehmen.
Schön allgemein verpackt. Keine substantiierte Antwort. Da mach ich was draus ;-)