30-06-2019, 15:51
Das sind ernste Probleme, die deine Position sehr schwächen. Der Platzverweis war die Einleitung, nun kann sie unter Zuhilfename von Kind, Mietvertrag mit zwei Mietern und weiteren Gewaltvorwürfen die Zuweisung der Ehewohnung verlangen und vermutlich bekommen. Wahrscheinlich braucht sie das Gewaltschutzgesetz nicht einmal dafür. Kann sie natürlich trotzdem auch noch obendrauf hauen, um die Wohnung erst mal ganz sicher zu bekommen und dich aus dem Weg zu haben. Die Miete zu zahlen hast du natürlich auch, als Teil des Trennungsunterhalts. Du bist sowieso mithaftbar, der Vermieter kann sich die Miete einfach von dir holen. Du hast dann alles andere im Innenverhältnis mit deiner Ehefrau zu regeln.
Da du einen Mietvertrag mit zwei Mietern akzeptiert hast, kannst du jetzt natürlich nicht allein kündigen. Ihr müsst euch erst einig werden. Kurzfristig wird sie aber im gemachten Bett bleiben wollen, vor dir bezahlt, sofern sie gut beraten ist. Die Fragen nach der Miete werden immer gestellt, sind aber leicht zu beantworten und wenig relevant für den Gesamtvorgang, der nun seinen Lauf nimmt. Details findest du überall, z.B. hier https://www.finanztip.de/mietvertrag-scheidung/
Es wird Zeit, zu einem Anwalt zu gehen. Die Scheidung ist nach so was unausweichlich und darf auch nicht aufgeschoben werden. Scheidung = Anwaltspflicht. Bereits ein verhandeltes Trennungsunterhaltsverlangen schreibt einen Anwalt vor.
Frauen ihres Schlages ändern oft ihre Meinung und machen komische Angebote. Hoffnung und Absturz. Da wird dann auch mal auf lieb und nett gemacht. Aber Vorsicht, Vorsicht, Vorsicht. Erstens sind solche Damen in keinster Weise verlässlich. Heute so, morgen so. Heute gesagt, morgen vergessen. Verlass dich niemals auf reine Absprachen. Lass dich nicht von Lächeln übertölpeln, die Rolle des für dumm verkauften Liebeskaspers hast du lange genug gespielt. Winke ja nicht gleich mit Geld. Das wird als Weichheit interpretiert, wo Geld ist, da ist noch mehr zu holen.
Da du einen Mietvertrag mit zwei Mietern akzeptiert hast, kannst du jetzt natürlich nicht allein kündigen. Ihr müsst euch erst einig werden. Kurzfristig wird sie aber im gemachten Bett bleiben wollen, vor dir bezahlt, sofern sie gut beraten ist. Die Fragen nach der Miete werden immer gestellt, sind aber leicht zu beantworten und wenig relevant für den Gesamtvorgang, der nun seinen Lauf nimmt. Details findest du überall, z.B. hier https://www.finanztip.de/mietvertrag-scheidung/
Es wird Zeit, zu einem Anwalt zu gehen. Die Scheidung ist nach so was unausweichlich und darf auch nicht aufgeschoben werden. Scheidung = Anwaltspflicht. Bereits ein verhandeltes Trennungsunterhaltsverlangen schreibt einen Anwalt vor.
Frauen ihres Schlages ändern oft ihre Meinung und machen komische Angebote. Hoffnung und Absturz. Da wird dann auch mal auf lieb und nett gemacht. Aber Vorsicht, Vorsicht, Vorsicht. Erstens sind solche Damen in keinster Weise verlässlich. Heute so, morgen so. Heute gesagt, morgen vergessen. Verlass dich niemals auf reine Absprachen. Lass dich nicht von Lächeln übertölpeln, die Rolle des für dumm verkauften Liebeskaspers hast du lange genug gespielt. Winke ja nicht gleich mit Geld. Das wird als Weichheit interpretiert, wo Geld ist, da ist noch mehr zu holen.