@Tony30
- Es gibt Frauen, Kind da, zusammenleben klappt nicht, passiert vielen genauso mit einer Deutschen.
Da kannst Du als Mann nichts machen, ist halt so, mach Dir keine Vorwürfe.
Heirat hätte ich nicht gemacht, Einreisevisum und Aufenthaltstitel wäre schon in der Schwangerschaft
kein Problem über das gemeinsame Kind gewesen.
[font=Tahoma, Verdana, Arial, sans-serif]. Habe auch Ausländerin, Nicht-EU [/font]gemeinsames deutsches Kind jetzt 5 Jahre alt, [font=Tahoma, Verdana, Arial, sans-serif]Au[/font][font=Tahoma, Verdana, Arial, sans-serif]fe[/font][font=Tahoma, Verdana, Arial, sans-serif]nthaltstitel über [font=Tahoma, Verdana, Arial, sans-serif]deutsches Kind[/font][/font]
[font=Tahoma, Verdana, Arial, sans-serif]wohnte in der Heimat auch in ghettoähnlichen Zuständen[/font]
[font=Tahoma, Verdana, Arial, sans-serif]Ist bei mir, geht arbeiten und bringt Geld nach Hause in die gemeinsame Kasse.[/font]
[font=Tahoma, Verdana, Arial, sans-serif]Dein Problem kann mit jeder anderen Frau auch passieren egal ob Deurtsche / EU oder Nicht EU[/font]
Die nächsten 18 + Jahre wirst Du ihr Kindesunterhalt überweisen müssen,
egal ob Sie im Heimatland in Deutschland oder EU wohnt.
Rückkehr versuessen ist absoluter Blödsinn, nach so kurzer Ehe hat Sie keine Ansprüche
es ist vollkommen egal ob Sie geschieden in Deutschland bleibt oder in die Heimat zurückkehrt,
ihr habt ein gemeinsames deutsches Kind und Du musst an Sie Kindesunterhalt bis 18+ zahlen,
egal in welchem Land der Welt Sie sich aufhält
- Es gibt Frauen, Kind da, zusammenleben klappt nicht, passiert vielen genauso mit einer Deutschen.
Da kannst Du als Mann nichts machen, ist halt so, mach Dir keine Vorwürfe.
Heirat hätte ich nicht gemacht, Einreisevisum und Aufenthaltstitel wäre schon in der Schwangerschaft
kein Problem über das gemeinsame Kind gewesen.
[font=Tahoma, Verdana, Arial, sans-serif]. Habe auch Ausländerin, Nicht-EU [/font]gemeinsames deutsches Kind jetzt 5 Jahre alt, [font=Tahoma, Verdana, Arial, sans-serif]Au[/font][font=Tahoma, Verdana, Arial, sans-serif]fe[/font][font=Tahoma, Verdana, Arial, sans-serif]nthaltstitel über [font=Tahoma, Verdana, Arial, sans-serif]deutsches Kind[/font][/font]
[font=Tahoma, Verdana, Arial, sans-serif]wohnte in der Heimat auch in ghettoähnlichen Zuständen[/font]
[font=Tahoma, Verdana, Arial, sans-serif]Ist bei mir, geht arbeiten und bringt Geld nach Hause in die gemeinsame Kasse.[/font]
[font=Tahoma, Verdana, Arial, sans-serif]Dein Problem kann mit jeder anderen Frau auch passieren egal ob Deurtsche / EU oder Nicht EU[/font]
Die nächsten 18 + Jahre wirst Du ihr Kindesunterhalt überweisen müssen,
egal ob Sie im Heimatland in Deutschland oder EU wohnt.
Rückkehr versuessen ist absoluter Blödsinn, nach so kurzer Ehe hat Sie keine Ansprüche
es ist vollkommen egal ob Sie geschieden in Deutschland bleibt oder in die Heimat zurückkehrt,
ihr habt ein gemeinsames deutsches Kind und Du musst an Sie Kindesunterhalt bis 18+ zahlen,
egal in welchem Land der Welt Sie sich aufhält