01-07-2019, 23:39
(01-07-2019, 22:49)Malta schrieb: Bei allem Respekt
Garnichts zahlen, lass Sie ziehen aus der kurzen Ehe hat Sie keine Ansprüche
Unfug. Sie hat a) Anspruch auf Trennungsunterhalt und zwar mindestens für ein Jahr und b) danach noch zwei Jahre Anspruch auf Betreuungsunterhalt, da das Kind erst ein paar Monate alt ist.