03-07-2019, 14:16
Du bist wie alle frisch getrennten Männer der letzten hundert Jahre in der Geld-Trickssuchphase. Es gibt jede Menge Tricks und man kann einiges machen. Und zwar bei dir bis vor einem Jahr, als du dich mit einer Unterschrift im Standesamt freiwillig in den Regelungsbereich des BGB, Buch 4, Abschnitt 1 "Bürgerliche Ehe" begeben hast. Die Unterschrift hat alle deine Möglichkeiten um 98% reduziert und wird auch weiterhin dein Leben prägen. Du bist jetzt rund 500 BGB - Paragrafen unterworfen und 200000 interpretierenden Musterurteilen der Gerichte, die in der Literatur auftauchen.
Ja, du kannst private Vorsorge in Grenzen betreiben, steht alles in den Unterhaltsleitlinien und der faq. Du kannst damit sogar den Kindesunterhalt manchmal um eine Stufe senken. Aber sobald du Mangelfall wirst, ist es aus und vorbei. Beim Trennungsunterhalt musst du dich so wie bei anderen Tricks erklären, wieso du keine Vorsorge während und vor der Ehe betreibst und just mit der Trennung plötzlich damit anfängst. Es war also auch nicht eheprägend. In der Trennungszeit werden aber die ehelichen Verhältnisse fortgeführt.
Wenn dein Trennungsunterhalt offenbar nicht bedarfsdeckend sein wird und dein Import somit der Staatskasse zur Last fällt, werden Richter normalerweise noch um einiges unangenehmer. Es herrscht dann die unausgesprochene Ansicht, dass du finanziell verantwortlich bist, nachdem du dir für ein, zwei Jahre eine Privatgespielin füt dein Lustvergnügen geholt hast und nun, wo das Spielzeug lustlos geworden ist schlägst du zu und für alles soll die Allgemeinheit zahlen.
Deshalb auch der Rat, möglichst eine Rückkehr der Dame anzustreben. Vielleicht lässt sich da Einvernehmlichkeit herstellen, auch wenn es ein goldener Handschlag ist. Damit wirst du immer besser fahren wie in kommenden Auseinandersetzungen vor einem deutschen Familiengericht.
Ja, du kannst private Vorsorge in Grenzen betreiben, steht alles in den Unterhaltsleitlinien und der faq. Du kannst damit sogar den Kindesunterhalt manchmal um eine Stufe senken. Aber sobald du Mangelfall wirst, ist es aus und vorbei. Beim Trennungsunterhalt musst du dich so wie bei anderen Tricks erklären, wieso du keine Vorsorge während und vor der Ehe betreibst und just mit der Trennung plötzlich damit anfängst. Es war also auch nicht eheprägend. In der Trennungszeit werden aber die ehelichen Verhältnisse fortgeführt.
Wenn dein Trennungsunterhalt offenbar nicht bedarfsdeckend sein wird und dein Import somit der Staatskasse zur Last fällt, werden Richter normalerweise noch um einiges unangenehmer. Es herrscht dann die unausgesprochene Ansicht, dass du finanziell verantwortlich bist, nachdem du dir für ein, zwei Jahre eine Privatgespielin füt dein Lustvergnügen geholt hast und nun, wo das Spielzeug lustlos geworden ist schlägst du zu und für alles soll die Allgemeinheit zahlen.
Deshalb auch der Rat, möglichst eine Rückkehr der Dame anzustreben. Vielleicht lässt sich da Einvernehmlichkeit herstellen, auch wenn es ein goldener Handschlag ist. Damit wirst du immer besser fahren wie in kommenden Auseinandersetzungen vor einem deutschen Familiengericht.