04-07-2019, 16:30
(04-07-2019, 16:00)p__ schrieb: Das war kein Beschluss, sondern ein Vergleich, soweit ich das verstanden habe.
Auch ein gerichtlich gebilligter Vergleich ist ein Beschluss.
Zitat: Der braucht keine Begründung
Hat er aber offensichtlich. Würde ja von Corleone zitiert.
Auch ein gerichtlich gebilligter Vergleich stellt einen Titel dar, mithin muss auch sein Tenor eindeutig sein.