04-07-2019, 16:37
@Theo - im Kindschaftsrecht geht es weder um Tatsachen noch um Recht, sondern nur um Meinungen. Corleone bleibt überhaupt nichts anderes übrig, als jetzt auf Konfrontation zu gehen, sonst hängt der auf Jahre in der Regelung fest.
Jetzt hat er die Gelegenheit, weil der Beschluss oder Vergleich mit dem Eintritt des Grundschulalters eine Zäsur liefert den TU abzuschießen. Wenn er weiter zahlt, dann gilt dies als Übung. Die Ex wird als nächstes den Gewöhnungstatbestand oder verminderte Jobchancen anführen. Er hat das Risiko dann erst recht nicht mehr aus der Nummer raus zu kommen.
@Corleone nutze die Gelegenheit den Vergleich oder Beschluss los zu werden. Zur Not warst Du halt offiziell zu blöd das zu verstehen, wenn es so eindeutig ist, wie Theo sagt. D.h. es war sozusagen unverschuldet.
Ich bin da aber mit p__ anderer Meinung als Theo, weil der Regelungstatbestand und die Begründung eine Einheit bilden. Fällt die Begründung weg, dann hat auch die Regelung keine Berechtigung mehr. Das kann Dir aber egal sein, weil...
Was wäre Deine nächste Gelegenheit? Eintritt des Kindes ins Universitätsalter oder der Mutter ins Rentenalter?
Jetzt hat er die Gelegenheit, weil der Beschluss oder Vergleich mit dem Eintritt des Grundschulalters eine Zäsur liefert den TU abzuschießen. Wenn er weiter zahlt, dann gilt dies als Übung. Die Ex wird als nächstes den Gewöhnungstatbestand oder verminderte Jobchancen anführen. Er hat das Risiko dann erst recht nicht mehr aus der Nummer raus zu kommen.
@Corleone nutze die Gelegenheit den Vergleich oder Beschluss los zu werden. Zur Not warst Du halt offiziell zu blöd das zu verstehen, wenn es so eindeutig ist, wie Theo sagt. D.h. es war sozusagen unverschuldet.
Ich bin da aber mit p__ anderer Meinung als Theo, weil der Regelungstatbestand und die Begründung eine Einheit bilden. Fällt die Begründung weg, dann hat auch die Regelung keine Berechtigung mehr. Das kann Dir aber egal sein, weil...
Was wäre Deine nächste Gelegenheit? Eintritt des Kindes ins Universitätsalter oder der Mutter ins Rentenalter?