05-07-2019, 10:54
Die Wohnung ist für dich sowieso verloren, sicherlich hast du bereits nach einer neuen Bleibe gesucht. Da der Platzverweis ausgelaufen ist, darfst du rein rechtlich jederzeit in die alte Wohnung, in der sie jetzt mit dem Kind allein residiert. Vorzugsweise, wenn sie nicht da ist. Nutzt dir aber nichts, wenn die Schlösser ausgetauscht sind. Wie schon mehrfach geschrieben, solltest du immer einen Dritten dabeihaben, wenn du dich der alten Wohnung näherst. Du weisst nicht, wie sie drauf ist und wenn sie dir etwas an den Kopf wirft, bist am Ende trotzdem schuld dran. Die Polizei wird dir für solche Dienste nicht zur Verfügung stehen, die spielen nicht Umzugshelfer. Die Polizei kannst du dann rufen, wenn du ein Recht durchsetzen willst, das dir verweigert wird.