05-07-2019, 11:27
Also hat sie einen Anwalt und der hat die Mühle in Gang gesetzt. Nichts mit hingehen. Was willst du beim Familiengericht beantragen, Rechtsmittel gegen die Gewaltschutzanordnung? Gemäß §§ 936, 924 I ZPO kannst du Widerspruch erheben. Ob das bei dir sinnvoll ist, weiss ich nicht. Oft ist es das nicht, sondern erhöht nur die Kosten. Und ums Geld wird es jetzt sehr bald gehen.