05-07-2019, 11:58
Ich habe keine Ahnung, was in deiner einstweiligen Verfügung genau drin steht. Wenn dir darin keinerlei Möglichkeit gegeben ist, an dein beruflich notwendiges Eigentum zu kommen, musst du dagegen natürlich vorgehen, logisch. Gehe aber nur gegen die Punkte vor, die Aussichten auf Erfolg haben. Wie gesagt, die Wohnungszuweisung selbst wirst du nicht ändern können.
So auch beim Kontaktverbot. Ich weiss nicht, wie das bei dir formuliert ist. Universell, auch über Dritte, über Medien, keine Ahnung. Wenn dir die Verfügung selbst nicht klar ist, bleibe beim Handeln über den Anwalt.
So auch beim Kontaktverbot. Ich weiss nicht, wie das bei dir formuliert ist. Universell, auch über Dritte, über Medien, keine Ahnung. Wenn dir die Verfügung selbst nicht klar ist, bleibe beim Handeln über den Anwalt.