05-07-2019, 13:10
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05-07-2019, 13:25 von ExistenzImSack.)
Jetzt mal doof gefragt: Wie soll denn der Kontakt / Umgang mit dem gemeinsamen Kind wahrgenommen werden bei Kontaktverbot? Warum sollte man(n) weiter die Miete zahlen, wenn man(n) die eigene Wohnung nicht mehr betreten darf? Schon klar weil er im Mietvertrag steht, die Logik erschließt sich mir trotzdem nicht.