06-07-2019, 13:27
Man kann hierzulande schon froh sein, wenn man als Trennungvater nicht sofort obdachlos wird. Auskünfte wirst du demnächst noch einige geben müssen, aber nicht nur an Vermieter, sondern an die gegnerische Anwältin, das Gericht, das Jobcenter...
Die Exenanwältin wird jetzt Kindesunterhalt verlangen, Trennungsunterhalt. Wenn das nicht reicht, wird sie vom Jobcenter noch was wollen, die Ansprüche an dich wird sie dafür abtreten.
Die Exenanwältin wird jetzt Kindesunterhalt verlangen, Trennungsunterhalt. Wenn das nicht reicht, wird sie vom Jobcenter noch was wollen, die Ansprüche an dich wird sie dafür abtreten.