06-07-2019, 13:39
(06-07-2019, 13:27)p__ schrieb: Die Exenanwältin wird jetzt Kindesunterhalt verlangen, Trennungsunterhalt. Wenn das nicht reicht, wird sie vom Jobcenter noch was wollen, die Ansprüche an dich wird sie dafür abtreten.
Kann man sich darauf irgendwie vorbereiten oder nur warten bis die Post kommt?
Kann man vom TU die Miete der Exwohnung abziehen?
3.)
Vom KU, kann ich dann die "hälfte vom Kindergeld" abziehen - was jedoch, wenn die Mutter das komplette Kindergeld bekommt?
Würde das dann bedeuten* 204€ Kgeld an sie direkt + 150€ von mir? (252-102) ?