06-07-2019, 14:43
Zitat:Inklusiver "Böser Erzeuger"-Sprüche usw.
Jetzt bist du der böse Erzeuger, Gewalttäter und bist heldenhaft-männlich nach vorne freiwillig an die Zahlfront marschiert. Sehr tapfer :-)
Bei einem im Ausland lebenden Kind kann es übrigens gelingen, den Unterhalt an die lokalen Lebenshaltungskosten anzupassen. Es gibt da eine Ländergruppeneinteilung des Bundesfinanzministeriums. Allerdings könnte das die Ex Dank der Anwältin bereits wissen und es wird ihre Rückkehrwilligkeit nicht gerade befeuern. Sollte es mal Thema werden, kannst das als Verhandlungsmasse benutzen. Die Reduktion nach Umzug bei bestehendem deutschen Titel ist nämlich nicht einfach, das kann auch schiefgehen. Du könntest dieses ohnehin unsichere Gut später mal anbieten um die Rückkehr zu versüssen, aber mit Befristung versehen.
Im selben Kindesalter habe ich übrigens einen anderen Weg gewählt und einfach nicht mehr mitgespielt. Hinwerfen ist sicher nicht so heldenhaft im Sinne der Kindeswohlvereinnahmer, aber seither gehts mir so gut wie nie.