06-07-2019, 15:00
Jetzt ist es mir klargeworden. Also erstmal: Du hast Anspruch auf Herausgabe des Vollstreckungstitels, weil die Forderung des Gläubigers unstrittig erloschen ist. Das folgt dem Muster des § 371 BGB. Der Gläubiger schuldet dir die Herausgabe. Hat ein Dritter den Titel, hier zum Beispiel die Bank, dann schuldet dieser Dritte die Herausgabe.
Bei der Pflicht zur Titel-Herausgabe handelt es sich nach § 269 Abs. 1, 2 BGB um eine Holschuld. Du musst den Titel fordern und holen.
Ich würde also an die Bank schreiben und die Herausgabe fordern. Entweder du weist selbst nach dass die Schuld erloschen ist oder forderst den Gläubiger auf, dies gegenüber der Bank kundzutun.
Bei der Pflicht zur Titel-Herausgabe handelt es sich nach § 269 Abs. 1, 2 BGB um eine Holschuld. Du musst den Titel fordern und holen.
Ich würde also an die Bank schreiben und die Herausgabe fordern. Entweder du weist selbst nach dass die Schuld erloschen ist oder forderst den Gläubiger auf, dies gegenüber der Bank kundzutun.