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Platzverweis und Kontaktsperre - Trennung steht an - was tun mit Frau und Tochter
(07-07-2019, 17:29)Austriake schrieb: Was wollen sie dir denn noch als Strafe antun, wenn du den Mietvertrag der Wohnung kündigst?

Als Vermieter würde ich keine Sekunde überlegen. Die Kündigung ablehnen weil nicht von allen Mietern unterschrieben und unbezahlte Miete sofort pfänden. Bei dem Mieter, der vermutlich Geld hat. Es haften ja Beide, der Vermieter kann sich aussuchen bei wem er das Geld holt.

Wenn die Gegenanwältin das typische Exenanwältinnenverhalten drauf hat, macht sie ein Eilverfahren für den Unterhalt. Das dringende Bedürfnis gem. § 49 Abs. 1 FamFG kann sie locker nachweisen, Ex mit Baby und ohne sonstige Einnahmen kommt immer gut. Entschieden wird dann oft ohne mündliche Verhandlung gem. § 246 Abs. 2 FamFG. Aber äussern darf sich der Beklagte. Eine Entscheidung ist sofort vollstreckbar. Unterhalt kann also sofort gepfändet werden. Zuständig ist das Vollstreckungsgericht (also das Amtsgericht) am Sitz des Schuldners (§ 828 Abs. 2 ZPO).

Das kann so oder so passieren, egal ob du jetzt konziliant mit Zahlungen bist oder nicht.
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RE: Platzverweis und Kontaktsperre - Trennung steht an - was tun mit Frau und Tochter - von p__ - 07-07-2019, 18:46

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