10-07-2019, 15:22
Stimmt, ist wohl ein PfÜB.
Den Titel bekomme ich ja wohl noch nicht zurück, da die Sache "Kind" noch keine 18 ist und der Titel schon vor der Scheidung ausgestellt wurde.
ABER: Muss ich nun den Anwalt auffordern, oder soll ich den einfach machen lassen? Und wenn er sich dann an dem Geld vergreift, dann direkt an die Staatsanwaltschaft wenden?
Ich habe ja schon ein ähnlichen Fall seit Dez. 2018 bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart laufen. Doch wirklich interesse zeifen die nicht. Hier geht es ja nicht darum einen Vater öffentlich an den Pranger zu stellen. Das wäre in 4-6 Wochen schon reif für die Verhandlung (selber die Erfahrung genmacht)
Den Titel bekomme ich ja wohl noch nicht zurück, da die Sache "Kind" noch keine 18 ist und der Titel schon vor der Scheidung ausgestellt wurde.
ABER: Muss ich nun den Anwalt auffordern, oder soll ich den einfach machen lassen? Und wenn er sich dann an dem Geld vergreift, dann direkt an die Staatsanwaltschaft wenden?
Ich habe ja schon ein ähnlichen Fall seit Dez. 2018 bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart laufen. Doch wirklich interesse zeifen die nicht. Hier geht es ja nicht darum einen Vater öffentlich an den Pranger zu stellen. Das wäre in 4-6 Wochen schon reif für die Verhandlung (selber die Erfahrung genmacht)