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Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten?
#77
(10-07-2019, 15:42)fragender schrieb: Rechnerisch bist Du noch "gut davon" gekommen.
Mir konnten Sie bei meiner §170 StGB Verhandlung 3 * 30 € nachweisen. Dafür habe ich 30 Tagessätze bekommen zu je 10 €...
danke für die Info, mal schauen, wieviele Tagesätze ich bekomme, wenn ich 100 statt 1000EUR bezahle Wink

(10-07-2019, 15:43)Bitas schrieb: Ich schließe mich an und habe null Mitleid....Blödheit wird bestraft.....nach dem Hochmut kommt der Fall, das habe ich vor einigen Wochen Ankündigung.
Danke, ich habe kein Problem damit. Mein Ziel war die Väter zu informieren. Das werde ich auch in Zukunft machen.
www.razvod.net Hilfe für Trennungsväter in russiisch
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RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - von Zahlesel_RUS - 10-07-2019, 17:16

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