11-07-2019, 08:58
Wenn die Sachlage so einfach ist, dann ist es recht unklug, sich selbst anzuzeigen.
Der wichtige Punkt in deiner Situation sind die 20 Stunden pro Woche Arbeit. Das ist einer der seltenen Fälle, in denen sich der geforderte kausale Zusammenhang zwischen einer Verletzung der Erwerbsbemühungen des Angeklagten einer der daraus resultierenden Leistungsunfähigkeit beweisen lässt.
Die Miete lässt sich als unvermeidbare tatsächliche Kostenausgabe durchaus berücksichtigen und sogar die Betreuung der Kinder wäre mit ein paar Stunden weniger Arbeit einzupreisen, aber das Ergebnis ergibt halt niemals die Null, die du bezahlt hast. Die Null, wegen der die Ex Sozialleistungen bekommen hat. Du bist mit dieser Null mit dem Kopf durch die Wand, du wolltest alles. Genauergesagt in eine Zelle mit schwerer Tür und Gittern an den Fenstern hinein.
Der Ursache nach ist daran nichts zu ändern, da hast du schon recht. Eine andere Strafzumessung wird sich aber nicht mit deinen Wünschen begründen lassen, da muss die Bewertung der Tat dahinterstehen. Am sinnvollsten und zielführendsten wäre wohl gewesen, für die Rückzahlung der Sozialleistungen kleinere Raten zu vereinbaren. Vielleicht ist das in der Revision erreichbar, vielleicht nicht. Eher erreichbar jedenfalls wie eine grundsätzliche Änderung.
Vielleicht macht dir das Gefängnis ja nichts aus, aber da steht noch mehr auf der Agenda. Der Bewährungswiderruf wird unangenehm, du bist deinen Job los, Schulden wirst du durch Gefängnis nichts los. Wenn du eine Insolvenz planst, wird kaum was von deinen Schulden hineinfallen. Und auch dann stehen dir Wohlverhaltensjahre bevor. Du wirst die nächsten 20 Jahre beschäftigt sein, Kettenglied um Kettenglied abzuarbeiten, Folgen von Folgen von Folgen von Fehlentscheidungen.
Der wichtige Punkt in deiner Situation sind die 20 Stunden pro Woche Arbeit. Das ist einer der seltenen Fälle, in denen sich der geforderte kausale Zusammenhang zwischen einer Verletzung der Erwerbsbemühungen des Angeklagten einer der daraus resultierenden Leistungsunfähigkeit beweisen lässt.
Die Miete lässt sich als unvermeidbare tatsächliche Kostenausgabe durchaus berücksichtigen und sogar die Betreuung der Kinder wäre mit ein paar Stunden weniger Arbeit einzupreisen, aber das Ergebnis ergibt halt niemals die Null, die du bezahlt hast. Die Null, wegen der die Ex Sozialleistungen bekommen hat. Du bist mit dieser Null mit dem Kopf durch die Wand, du wolltest alles. Genauergesagt in eine Zelle mit schwerer Tür und Gittern an den Fenstern hinein.
Der Ursache nach ist daran nichts zu ändern, da hast du schon recht. Eine andere Strafzumessung wird sich aber nicht mit deinen Wünschen begründen lassen, da muss die Bewertung der Tat dahinterstehen. Am sinnvollsten und zielführendsten wäre wohl gewesen, für die Rückzahlung der Sozialleistungen kleinere Raten zu vereinbaren. Vielleicht ist das in der Revision erreichbar, vielleicht nicht. Eher erreichbar jedenfalls wie eine grundsätzliche Änderung.
Vielleicht macht dir das Gefängnis ja nichts aus, aber da steht noch mehr auf der Agenda. Der Bewährungswiderruf wird unangenehm, du bist deinen Job los, Schulden wirst du durch Gefängnis nichts los. Wenn du eine Insolvenz planst, wird kaum was von deinen Schulden hineinfallen. Und auch dann stehen dir Wohlverhaltensjahre bevor. Du wirst die nächsten 20 Jahre beschäftigt sein, Kettenglied um Kettenglied abzuarbeiten, Folgen von Folgen von Folgen von Fehlentscheidungen.