11-07-2019, 12:38
Mal schauen ob mein Anwalt, der in meinem Fall laut seiner Sekretärin nicht als Pflichtverteidiger auftreten konnte, darf beim OLG als solcher Auftreten.
Wenn ich einen Anwalt finde, der mich für Staatskosten vertreten will, dann nehme ich ihn zum OLG
http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__140.html
Falls jemand so einen aus Hannover kennt, schreibt mir bitte eine PM
oder kann ein Pflichtverteidiger vom Gericht angeordnet werden, falls ich keinen gefunden habe?
Wenn ich einen Anwalt finde, der mich für Staatskosten vertreten will, dann nehme ich ihn zum OLG
http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__140.html
Zitat:Strafprozeßordnung (StPO)
§ 140 Notwendige Verteidigung
(1) Die Mitwirkung eines Verteidigers ist notwendig, wenn
1.
die Hauptverhandlung im ersten Rechtszug vor dem Oberlandesgericht oder dem Landgericht stattfindet;
Falls jemand so einen aus Hannover kennt, schreibt mir bitte eine PM
oder kann ein Pflichtverteidiger vom Gericht angeordnet werden, falls ich keinen gefunden habe?
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