12-07-2019, 09:17
(12-07-2019, 01:34)Vater Morgana schrieb: Es interessiert kein JA in dieser Republik, ob die Kinderbetreuung 60/40 oder 100/0 läuft.
Das hat nichts mit der zitierten Zeile zu tun. Es ging um den Nachweis eines kausalen Zusammenhangs zwischen einer Verletzung der Erwerbsbemühungen des Angeklagten und der daraus resultierenden Leistungsunfähigkeit. Wer als Unterhaltspflichtiger auf 50% innerhalb eines bestehenden Arbeitsverhältnisses geht, hat dem Staatsanwalt frei Haus den Nachweis geliefert und damit einen von mehreren Bausteinen zu einer Verurteilung.
Zitat:mir sind weitere Gründe, warum ich nicht gezahlt habe, eingefallen. Sonst habe ich noch weitere Gründe den Freispruch zu bekommen
Die weiteren Gründe wären in der Verhandlung vorzubringen gewesen! Ohne den dir zustehenden Anwalt reingegangen, die Hinweise hier ignoriert... Dir ist klar, dass die Verhandlung bereits gelaufen ist? Jetzt kommt keine Neuverhandlung, also eine zweite Runde im selben Spiel, sondern die Beschwerdeinstanz ist zunächst mal dazu da, Fehler der ernsten Instanz zu korrigieren. Nicht deine Fehler, sondern die des Gerichts.
Ich kritisiere dich ja nicht. Ich benenne aber von Anfang an deine Denkfehler und Strategiefehler. Das wurde am Anfang nur überdeckt, weil du ein Riesenglück mit der Ex hattest. Und nochmal, wie schon so oft: Was du mit der Selbstanzeige ins Rollen gebracht hast, hat längere und stärkere Auswirkungen wie du geglaubst hast. Wenn du das zu spät ernst nimmst, sind die Folgen halt noch unagenehmer.