12-07-2019, 11:33
(12-07-2019, 10:34)Aufstieg schrieb: Was würdet ihr machen? Im Prinzip ist es ja gut, wenn die Sache einschläft, nur jetzt Ewigkeiten das Kind nur in Begleitung geht ja auch nicht.
Wenn Du in naher Zukunft der Bundesinnung der staatlich geprüften Querulanten beitreten möchtest, kannst Du dein Meisterstück mit einem unschuldigen Eilantrag auf irgendwas mit A, U, K und/oder W bei der örtlichen Familiengerichtsperson beginnen. Ich stehe selber kurz davor...
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Großeltern sind ja dann ihre Eltern, nehme ich an. Wie geht's dir damit? Hättest Du einen anderen Begleitungswunsch (z.B. eigene Familienangehörige/r, Kumpel)?
VM