16-07-2019, 09:34
Was steht im Titel? Eine Begrenzung auf 18? Was verdient die Mutter? Sie ist ab 18 auch unterhaltspflichtig.
Bei den Rückständen ist zu unterscheiden zwischen Rückständen bei der Unterhaltsvorschusskasse und Rückständen bei der Unterhaltsgläubigerin. Bei ersteren ändert sich nichts, alles läuft wie bisher. Bei zweiteren kommt es auf das Vorgehen deiner Tochter ab dem 18. Geburtstag an. Die Schulden hast du bei ihr, nicht bei der Mutter. Solange Schulden da sind, kann sie es aber verweigern, den Titel zurückzugeben, auch wenn gar kein laufender Unterhalt mehr fliesst. Der Titel ist auch der Nachweis für die entstandenen Schulden.
Die Tochter ist verpflichtet, erst bei der Bafögkasse anzuklopfen. Die wenden sich dann an die Eltern. Wenn sie Bafög bekommt, ist das vorrangig. Mit der Bafög-Kasse kommt man als Vater eines studierenden Kindes normalerweise gut zurecht.
Bei den Rückständen ist zu unterscheiden zwischen Rückständen bei der Unterhaltsvorschusskasse und Rückständen bei der Unterhaltsgläubigerin. Bei ersteren ändert sich nichts, alles läuft wie bisher. Bei zweiteren kommt es auf das Vorgehen deiner Tochter ab dem 18. Geburtstag an. Die Schulden hast du bei ihr, nicht bei der Mutter. Solange Schulden da sind, kann sie es aber verweigern, den Titel zurückzugeben, auch wenn gar kein laufender Unterhalt mehr fliesst. Der Titel ist auch der Nachweis für die entstandenen Schulden.
Die Tochter ist verpflichtet, erst bei der Bafögkasse anzuklopfen. Die wenden sich dann an die Eltern. Wenn sie Bafög bekommt, ist das vorrangig. Mit der Bafög-Kasse kommt man als Vater eines studierenden Kindes normalerweise gut zurecht.