16-07-2019, 21:49
Wg Deinem Kram aus der Wohnung hat p Dir doch schon folgendes geschrieben gehabt: "1) Enge Fristen setzen und Schadenersatzforderungen bei Verzögerung ankündigen, wenn du dadurch Kosten nachweisen kannst. Das Ganze ist schon der erste Test der Gegenseite, wie weich und wegstellbar du bist. Deshalb lohnt es sich, gerade am Anfang mit hoher Energie und sehr konsequentem Handeln vorzugehen."
Dafuer brauchst Du keinen Anwalt, das kannst Du selber ueber die Anwaeltin der Ex machen. Das haette ich mit als erstes erledigt....
Dafuer brauchst Du keinen Anwalt, das kannst Du selber ueber die Anwaeltin der Ex machen. Das haette ich mit als erstes erledigt....
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!