16-07-2019, 23:30
Kindesunterhalt Stufe 1 Düsseldorfer Tabelle. Bedarf je 374 EUR. Oder ein bisschen weniger (das jüngere Kind dann 371 EUR), wenn der Grosse noch kindergeldberechtigt ist. Die 601 EUR Einkommen sind um einen ausbildungsbedingten Mehrbedarf von 100 EUR zu kürzen. Bleiben 501 EUR. Davon wird die Hälfte auf deinen Unterhalt angerechnet. Macht für dieses Kind noch 124 EUR Bedarf. Insgesamt für beide Kinder 498 EUR, wenn ich mich nicht verrechnet habe.
Selbstbehalt 1080 EUR. Verteilmasse also je nach anerkannten Abzügen zwischen 617 und 505 EUR, eventuell noch weniger wenn berufsbedingte Aufwendungen (Arbeitweg) anerkannt werden. Aber ich denke, die werden dich auf jeden Fall für leistungsfähig für Mindestunterhalt rechnen. Dass z.B. ein Kredit anerkannt wird, wäre ungewöhnlich wenn dadurch ein Mangelfall entsteht. Dass du das vorher geschafft hast, war Glück.
Wenn du vorher 2 x 248 = 496 EUR bezahlt hast, sinds nach jetziger Rechnung 498, nur anders verteilt.
Gegenüber dem Volljährigen bist du nicht leistungsfähig. Da beträgt der Selbstbehalt 1300 EUR. Bewegung kommt in die Sache, wenn der 17jährige volljährig wird.
Selbstbehalt 1080 EUR. Verteilmasse also je nach anerkannten Abzügen zwischen 617 und 505 EUR, eventuell noch weniger wenn berufsbedingte Aufwendungen (Arbeitweg) anerkannt werden. Aber ich denke, die werden dich auf jeden Fall für leistungsfähig für Mindestunterhalt rechnen. Dass z.B. ein Kredit anerkannt wird, wäre ungewöhnlich wenn dadurch ein Mangelfall entsteht. Dass du das vorher geschafft hast, war Glück.
Wenn du vorher 2 x 248 = 496 EUR bezahlt hast, sinds nach jetziger Rechnung 498, nur anders verteilt.
Gegenüber dem Volljährigen bist du nicht leistungsfähig. Da beträgt der Selbstbehalt 1300 EUR. Bewegung kommt in die Sache, wenn der 17jährige volljährig wird.