17-07-2019, 08:58
(17-07-2019, 08:04)Ostvater schrieb: Worauf bezieht ihr das? Verjährung von Schulden ist doch eigentlich erst nach 30 Jahren?
Bin gerade etwas verwirrt.
Z. B. OLG Brandenburg 2003, Az.: 9 WF 158/03
Die Unterhaltsansprüche sind in deinem Fall nicht verjährt, aber verwirkt, weil sie nicht konsequent beigetrieben wurden. Verwirken und Verjähren ist nicht das Gleiche.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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