19-07-2019, 10:52
Nochmal ganz langsam und deutlich:
1. Das Jugendamt hat euch absolut gar nix vorzuschreiben. Punkt.
2. Wenn euch das Jugendamt etwas vorschschreiben will, muss das Jugendamt ein Gerichtsverfahren beginnen. Nur ein Richter kann euch was vorschreiben. Das ist bis jetzt nicht passiert. Also ist der Status hier und heute siehe Punkt 1.
3. Wenn ihr euch nicht an die Anweisungen des Jugendamts haltet, muss das Jugendamt vor Gericht gehen, um euch zu zwingen. Siehe Punkt 2. Wie es vor Gericht dann ausgeht: Alles ist möglich.
1. Das Jugendamt hat euch absolut gar nix vorzuschreiben. Punkt.
2. Wenn euch das Jugendamt etwas vorschschreiben will, muss das Jugendamt ein Gerichtsverfahren beginnen. Nur ein Richter kann euch was vorschreiben. Das ist bis jetzt nicht passiert. Also ist der Status hier und heute siehe Punkt 1.
3. Wenn ihr euch nicht an die Anweisungen des Jugendamts haltet, muss das Jugendamt vor Gericht gehen, um euch zu zwingen. Siehe Punkt 2. Wie es vor Gericht dann ausgeht: Alles ist möglich.