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Frage nach ELStAM Sperre und Umgehung
#2
Habe ich noch nie von gehört, dass ein JA eine ELStAM Sperre machen kann. Erschließt sich mir auch nicht, warum. "Würde Dich gerne zum Vater machen". Den Satz habe ich auch nicht verstanden. Würde aber gerne von Dir also daher den Fortlauf der Sache erfahren.

Sie können konkrete Arbeitgeber auf Antrag bei Ihrem zuständigen Finanzamt für den Abruf Ihrer Lohnsteuerabzugsmerkmale benennen oder ausschließen (Positivliste/Teilsperrung/Vollsperrung). Bekommt Ihr Arbeitgeber aufgrund einer Sperrung keine Informationen bereitgestellt, ist er jedoch grundsätzlich verpflichtet, den Arbeitslohn nach Steuerklasse VI zu besteuern.

http://www.steuern.sachsen.de/7357.html

Lass Dich doch vom zuständigen Finanzamt mal aufklären. Im Zweifel wirst Du bis zur Klärung der Sache also in die Stkl. VI gestuft. Sind dann mächtig Abzüge, aber am Ende des Jahres wird ja abgerechnet, durch Steuererklärung.
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RE: Frage nach ELStAM Sperre und Umgehung - von Nappo - 28-07-2019, 13:31

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