29-07-2019, 11:40
Einkommenssteuerbescheide musst du vorlegen, aber darauf gibt es durchaus Informationen, zu deren Schwärzung du das Recht hast. Zum Beispiel im Rahmen einer steuerlichen Zusammenveranlagung mit veranlagte, aber unterhaltsrechtlich unbeteiligte Ehepartner. Geschwärzt werden darf alles, was über Angaben hinausgeht, auf die sich die Verpflichtung des Pflichtigen zur Vorlage von Belegen erstrecken. Und das wäre auch der Arbeitgebernamen.
Mit der Datenschutzgrundverordnung hat das nichts zu tun und da hat sich auch nichts geändert. Der Umfang der Auskunft richtet sich nach §1605 BGB. Dort ist von der Höhe der Einkünfte die Rede. Darüber ist Auskunft zu erteilen und diese Auskunft mit Nachweisen zu belegen. Dafür sind auch Bescheinigungen des Arbeitgebers vorzulegen, die Nennung des Arbeitgebers steht da aber nicht. Schwärzen kannst du auch Bankverbindungen.
Leider kann das Jugendamt sofort und kostenlos vor Gericht klagen, während du einen Anwalt brauchst. Es gibt auch keine Vorprüfung wie bei einer Klage mit Verfahrenskostenhilfe, bei der sich bereits viel erledigt. Hier erdrückt eine fette hässliche Staatsmacht den Bürger mit Waffen, die dem Bürger verboten sind. Das Problem sind also nicht unbedingt aus Aukünfte, sondern die Kostenfolgen für dich aufgrund einer Erpressung wegen der sich selbst genehmigten Übermacht der Kinderbussgeldstelle vulgo Jugendamt.
Was sagen sie denn, wenn du fragst mit welcher Begründung das Jugendamt die Nennung des Arbeitgebers begehrt?
Mit der Datenschutzgrundverordnung hat das nichts zu tun und da hat sich auch nichts geändert. Der Umfang der Auskunft richtet sich nach §1605 BGB. Dort ist von der Höhe der Einkünfte die Rede. Darüber ist Auskunft zu erteilen und diese Auskunft mit Nachweisen zu belegen. Dafür sind auch Bescheinigungen des Arbeitgebers vorzulegen, die Nennung des Arbeitgebers steht da aber nicht. Schwärzen kannst du auch Bankverbindungen.
Leider kann das Jugendamt sofort und kostenlos vor Gericht klagen, während du einen Anwalt brauchst. Es gibt auch keine Vorprüfung wie bei einer Klage mit Verfahrenskostenhilfe, bei der sich bereits viel erledigt. Hier erdrückt eine fette hässliche Staatsmacht den Bürger mit Waffen, die dem Bürger verboten sind. Das Problem sind also nicht unbedingt aus Aukünfte, sondern die Kostenfolgen für dich aufgrund einer Erpressung wegen der sich selbst genehmigten Übermacht der Kinderbussgeldstelle vulgo Jugendamt.
Was sagen sie denn, wenn du fragst mit welcher Begründung das Jugendamt die Nennung des Arbeitgebers begehrt?