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Anspruch auf Betreuungsunterhalt
#1
Liebe Forenmitglieder, 

zu meiner Geschichte werde ich in den nächsten Wochen noch detalliert kommen.  
Vorab hätte ich aber noch 1-2 Fragen die ich klären möchte. 

So wie ich nun verstanden habe, hat die Kindesmutter in den ersten 3 Jahren theoretisch Anspruch auf Betreeungsunterhalt (wir waren nicht verheiratet).

Beispiel: 
1.) Ihr Nettoeinkommen war vor der Geburt 1500€, jetzt nach der Geburt wird sie Elterngeld beziehen (knapp 450€ auf 2 Jahre verteilt) hinzukommt ein Nebenjob mit circa 20-25/h die Woche. Hat Sie da noch einen Anspruch auf Betreeungsunterhalt von meiner Seite?

2.) Falls ja, wie hoch wird dieser sein? So wie ich verstanden habe berechnet sich der Betreeungsunterhalt aus der Differenz zwischen meinem und ihrem verlorenen Einkommen aus der Betreuung . 

Beispielrechnung (fiktive Zahlen)
Sie verdiente 1500 netto
Ich verdiene (bereinigt) 2300 netto
Die Differenz wäre nun 800, da ich jedoch noch Kindestunterhalt zahlen "muss" (mind. Betrag 252€) . Wäre die Differenz circa 550€ und davon müsste ich dann 3/7 an Betreeungsunterhalt abgeben?

Wie sieht es den aus wenn Sie jetzt schon wieder Teilzeitarbeit und Elterngeld erhält. Sie hat ja dann quasi nicht einen Verlustausfall von 1500€ , sondern vielleicht nur noch 500€. 



Vielen Dank und Liebe Grüße!
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Nachrichten in diesem Thema
Anspruch auf Betreuungsunterhalt - von Staedtler - 31-07-2019, 10:52
RE: Anspruch auf Betreuungsunterhalt - von p__ - 31-07-2019, 11:00
RE: Anspruch auf Betreuungsunterhalt - von p__ - 31-07-2019, 11:48

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