31-07-2019, 16:43
Es gibt da feine Unterschiede. Ein Titel durch Gerichtsbeschluss ist leichter änderbar wie einer durch "freiwillige" Jugendamtsurkunde, die tatsächlich natürlich niemals freiwillig ist, sondern mittels platter, brutaler Erpressung entsteht. Sofort unterschreiben oder vor Gericht gezerrt werden, so die Drohung.
Früher hätte einem das durchaus ein paar Euro Gerichtsgebühren wert sein können, verklagt zu werden statt Titel nach Jugendamtserpressung zu unterschreiben. Heute geht das nicht mehr, weil das verlotterte Juristenpack sich den fürstlichen Fressnapf selbst nochmal kräftig vergrössert hat, es wurde eine Anwaltspflicht eingeführt und eine Klage kostet den Pflichtigen nun so um die 800 EUR für den Pflichtanwalt - das Jugendamt oder die profitierende Mutter kostets keinen Cent. Diese hammerharte Ungleichbehandlung zu Lasten der ohnehin belasteten Pflichtigen interessiert die Juristenkollegen vom BVerfG einen feuchten Kehricht. Wenn ich schreiben würde, was ich über die denke, müsste ich mich selbst zensieren. Hallo, Rechtsstaat?!
Früher hätte einem das durchaus ein paar Euro Gerichtsgebühren wert sein können, verklagt zu werden statt Titel nach Jugendamtserpressung zu unterschreiben. Heute geht das nicht mehr, weil das verlotterte Juristenpack sich den fürstlichen Fressnapf selbst nochmal kräftig vergrössert hat, es wurde eine Anwaltspflicht eingeführt und eine Klage kostet den Pflichtigen nun so um die 800 EUR für den Pflichtanwalt - das Jugendamt oder die profitierende Mutter kostets keinen Cent. Diese hammerharte Ungleichbehandlung zu Lasten der ohnehin belasteten Pflichtigen interessiert die Juristenkollegen vom BVerfG einen feuchten Kehricht. Wenn ich schreiben würde, was ich über die denke, müsste ich mich selbst zensieren. Hallo, Rechtsstaat?!