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Verwirkung Unterhalt nach 24 Jahren
#8
So.... wie ihr schon geschrieben habt, Unterhalt ist verjährt, da nicht beigetrieben. Unterhalt über 18 gibt es nicht, da nicht tituliert. Der Titel soll übrigends nicht mehr rechtskräftig sein, eine Formulierung in dem Alttitel soll wohl ab ca 1999 geändert wurden sein.
Frage, könnt ihr mit einfachen Worten schildern "Umstandsmoment".?
Das ist doch das, wenn sich aus dem Verhalten des Gläubigers ergibt, das vorrauszusehen ist, das nicht z.B. gepfändet wird. Tritt dieses "automatisch" ein, d.h. wenn z.B. zwischen 24 und 12 Jahren "Ruhe" ist und nie, außer einer Aufforderung durch das JA zur Titulierung (1995) und einige Jahre später eine Bitte zur Zahlung erfolgten?
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RE: Verwirkung Unterhalt nach 24 Jahren - von Ostvater - 02-08-2019, 10:40

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