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Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten?
Ok, ich will helfen und deswegen hier meine Idee wie man die Kuh vom Eis bekommen könnte:
Wenn Knast, inkl. der enormen psychischen Belastung und des ganzen Rattenschwanzes, keine Option ist, muss gezahlt werden, fertig. Das ist jetzt ja jedem klar. In der Berufungsverhandlung, sofern sie stattfinden wird, würde ich den Anwalt anweisen auf eine Geistesgestörtheit seines Mandanten plädieren zu lassen, welche schließlich zum Akt der Selbstanzeige führte. Mit Anwalt vorher abklären und vom Facharzt diagnostizieren lassen. Vielleicht besteht darin die Chance vorherige Zustände wieder herbeizuführen. Die Gefahr dabei sehe ich allerdings, dass bei einer diagnostizierter Geisteskrankheit evtl. der Umgang mit den Kindern eingeschränkt bis ganz verboten werden kann.
Das wäre meine ernst- und gutgemeinte Idee den Schaden abzuwenden. Vielleicht haben andere hier bessere Vorschläge.
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RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - von Karl - 03-08-2019, 21:52

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