04-08-2019, 12:02
(04-08-2019, 11:10)p__ schrieb: In deinem Fall bleiben aber alle Schulden trotz Gefängnis.
Genau das ist ja das Problem ! Viele verstehen nicht das es in einem Strafverfahren § 170 StGB nicht darum geht dich zu verurteilen sondern eine "unerlaubte Handlung" zu konstruieren...
siehe dazu....§ 302 Ausgenommene Forderungen
und was besseres als eine Verurteilung wegen § 170 StGB gibt es nicht. Das bedeutet "de facto" Lebenslänglich...
Selbstanzeige, Kein Anwalt, noch selber die Beweise vorlegen u.s.w...meine Fresse
![Confused Confused](https://www.trennungsfaq.com/forum/images/smilies/confused.gif)
Revision sowieso...die Strafe dürfte massiv übertrieben sein....Kein Wunder bei der vorgeschichte.