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Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten?
(04-08-2019, 08:05)Zahlesel_RUS schrieb: Mein jetziger Plan ist: Berufung zurückziehen und in die Revision gehen.
Oder 200 bezahlen, Geldstrafe in 90 Tagessetzen bekommen, nicht bezahlen und dann nur für 3 Monate in den Knast gehen

6 Monate gehst du in den Knast, wenn du gegen eine Bewährungsauflage verstößt. Aber sei es drum, danach hast du deine Ruhe. Ich hoffe du hast nicht auf Rechtsmittel verzichtet beim Urteil, das wird nämlich einen sehr gerne schnell und unauffällig untergejubelt.
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RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - von Karl - 04-08-2019, 12:35

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