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Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten?
Dass die Justiz das anders sehen kann, ist klar. Jetzt gehts aber um mögliche Argumentationen in der Revision. Wie erfolgreich die sind, wird sich zeigen.

Rache an einem Quertreiber ist ohnehin eine schwächere Motivation wie die Tatsache, dass eine Gefängnisstrafe ganz kräftig Staatsgeld kosten wird. Dann bricht der ganze Schuldenaufbau zusammen und keiner vor den Greifern kriegt mehr etwas. Es werden sogar neue Ansprüche generiert, denn das Wechselmodell ist dann auch am Ende.

Sein Verhalten in der Verhandlung jetzt war natürlich so, dass er damit ein unbefolgbares Urteil richtiggehend provoziert hat. Normalerweise ist das anders, wenn der Beklagte sich halbwegs an Ratschläge hält oder einen Anwalt hat. Die versammelten Juristen schrecken stark vor dem rosa Elefanten im Raum zurück, der im finanziellen Zusammenbruch besteht und der nur den Staat viel kostet. Stattdessen lässt man es viel lieber auf niedrige Raten hinauslaufen, egal wie lange der Beklagte dran zahlt. Da kommt er nämlich auch nach Jahrzehnten nicht mehr raus, arbeitet aber eifrig und denkt, er hätte noch was zu verlieren.

Diese Schiene kann er in der Revision wieder zu erreichen versuchen, wenn er das will. Als Anwalt würde ich dazu raten.
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RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - von p__ - 04-08-2019, 17:03

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