Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
In Ergänzung- Unterhalt ab 18
#2
(05-08-2019, 10:52)ArJa schrieb: 2. Die liebe Mami sagte mir die Tage am Telefon, dass sie Tochter sehr wohl zwingen könne zu Hause wohnen zu bleiben zumindest wenn Tochter statt Unterhalt Kost und Logis von ihr haben könne ... Hää? Ist da was an mir vorbeigegangen oder hat sich die Exe mal wieder ihr eigenes Landrecht zurechtgestrickt ?

Die Mutter hat die Wahl bei der Alimentierung zwischen Bar und Naturalien also als Kost und Logis (§ 1612 Abs. 2 BGB). Du im Prinzip auch, aber wenn das Kind bei der Mutter wohnt, dann hast du die Wahl natürlich nicht mehr.

Ich denke mal, die Quotenregelung für den Barunterhalt zwischen den Eltern gilt dennoch. Wenn die Mutter eure Tochter dann Bed & Breakfast gibt, ist das ihre Entscheidung und hat keine Außenwirkung dir gegenüber. Gegenüber der Tochter natürlich schon. Die kann dann nicht mehr sagen, daß sie auch noch Unterhalt nach DDT von Mutti auf ihr Konto haben will.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
In Ergänzung- Unterhalt ab 18 - von ArJa - 05-08-2019, 10:52
RE: In Ergänzung- Unterhalt ab 18 - von Sixteen Tons - 05-08-2019, 11:12
RE: In Ergänzung- Unterhalt ab 18 - von p__ - 05-08-2019, 11:18
RE: In Ergänzung- Unterhalt ab 18 - von ArJa - 05-08-2019, 11:35
RE: In Ergänzung- Unterhalt ab 18 - von p__ - 05-08-2019, 11:39
RE: In Ergänzung- Unterhalt ab 18 - von ArJa - 05-08-2019, 11:55
RE: In Ergänzung- Unterhalt ab 18 - von p__ - 05-08-2019, 12:21

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste