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In Ergänzung- Unterhalt ab 18
#4
2. Die liebe Mami sagte mir die Tage am Telefon, dass sie Tochter sehr wohl zwingen könne zu Hause wohnen zu bleiben zumindest wenn Tochter statt Unterhalt Kost und Logis von ihr haben könne ... Hää? Ist da was an mir vorbeigegangen oder hat sich die Exe mal wieder ihr eigenes Landrecht zurechtgestrickt ? schrieb:Der Begriff dafür lautet Unterhaltsbestimmungsrecht. Das wurde mit der Zeit immer mehr abgeschwächt. Aber wenn dem volljährigen Kind ein Aufenthalt im Haushalt des bisher bereuenden Elternteils angeboten wird, dieser Verbleib zumutbar ist, seine Ausbildung erreichbar, dann kann der Elternteil durchaus fordern, den Unterhalt auch als Naturalunterhalt zu leisten.

Bleibt das Kind, werden die Elterneinkommen addiert, Tabellenstufe gesucht, gesamtes Kindergeld abgezogen, das ist der Bedarf. Der wird durch anteilige Haftung befriedigt.


Vielen Dank, wusste ich nicht ... Aber ich kann von meiner merkwürdigen Tochter ( zu der der Kontakt ja nahezu komplett abgebrochen ist ... ) zusätzlich dennoch verlangen, zunächst Bafög zu beantragen, oder ?

Gruß
ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )
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Nachrichten in diesem Thema
In Ergänzung- Unterhalt ab 18 - von ArJa - 05-08-2019, 10:52
RE: In Ergänzung- Unterhalt ab 18 - von p__ - 05-08-2019, 11:18
RE: In Ergänzung- Unterhalt ab 18 - von ArJa - 05-08-2019, 11:35
RE: In Ergänzung- Unterhalt ab 18 - von p__ - 05-08-2019, 11:39
RE: In Ergänzung- Unterhalt ab 18 - von ArJa - 05-08-2019, 11:55
RE: In Ergänzung- Unterhalt ab 18 - von p__ - 05-08-2019, 12:21

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