05-08-2019, 19:06
Folgendes, mein Scheidungsverfahren is seit Februar 2017 wegen den Folgesachen rechtshängig.
Die kompett durchgeknallte Ex versucht den Verfahren immer weiter hinauszuziehen.
Der erste Folgeantrag wurde nach 1,5 Jahren anhängig gemacht durch meine Ex.
Und den letzten Antrag, wegen Unterhalt, hat sie nochmals ganz kurz vor dem Erörterungstermin in Juni wieder gestellt.
In der Folge, hat meine RAin den Antrag nach § 140 Abs. 2 Nr. 5 FamFG (Abtrennung von Folgesachen) bereits im Juni gestellt.
Jezt warte ich immer noch auf die Antwort des Gerichts? Wie lange ist das Warten den zumutbar?
Was passiert mit nachehehlichen Unterhalt wenn das Verfahren hinausgezögert wird?
Die kompett durchgeknallte Ex versucht den Verfahren immer weiter hinauszuziehen.
Der erste Folgeantrag wurde nach 1,5 Jahren anhängig gemacht durch meine Ex.
Und den letzten Antrag, wegen Unterhalt, hat sie nochmals ganz kurz vor dem Erörterungstermin in Juni wieder gestellt.
In der Folge, hat meine RAin den Antrag nach § 140 Abs. 2 Nr. 5 FamFG (Abtrennung von Folgesachen) bereits im Juni gestellt.
Jezt warte ich immer noch auf die Antwort des Gerichts? Wie lange ist das Warten den zumutbar?
Was passiert mit nachehehlichen Unterhalt wenn das Verfahren hinausgezögert wird?