06-08-2019, 18:46
100 000? Das gilt nur für die Leistungen im Rahmen der Grundsicherung, drunter verlangt der Staat nichts von den Kindern zurück.
Ansonsten geht es aber wesentlich schneller. Muss ein Elternteil im Heim gepflegt werden, sind die Kosten häufig so hoch, dass Pflegeversicherung und Rente nicht ausreichen. Dem Unterhaltspflichtigen steht dann ein Selbstbehalt von 1800 Euro zu. Und nicht nur das, er muss auch mit dem eigenen Vermögen für den Unterhalt der Eltern einstehen. Das gilt auch für nicht selbst bewohnte Immobilien. Sein Geld in Mietwohnungen anzulegen kann also eine schlechte Idee sein, wenn man absehbar pflegebedürftige Eltern hat.
Und all das gilt nur nach jetzigem Recht. Meiner Vermutung nach wird dieser Durchgriff aus zwei Gründen in Zukunft noch wesentlich schärfer und niederschwelliger. Erstens fällt Deutschland immer weiter zurück, die Steuerschraube ist längst überdreht und die Sozialleistungen liegen längst mit sage und schreibe 27% des BIP in der Weltspitzengruppe (Zahlen von der OECD), weit vor Ländern wie Schweiz, Australien, Irland, Japan. Wir sind sogar dabei, eben Schweden zu überholen. Wehe, wenn die Steuereinnahmen nicht mehr steigen.
Zweitens steht das Rentensystem auf tönernen Füssen. Es ist ein reines Umlageverfahren und wenn die geburtenstarken Jahrgänge verstärkt in Rente gehen und pflegebdürftig werden, wird es sehr, sehr teuer obwohl Männer bei hrer Rente eine fette Negativrendite bekommen. Die importierten Fachkräfte, mit denen die verwirrten Regierungen das Problem zu lösen versuchen sind tatsächlich langjährige Negativposten und zwar auf allen Ebenen. Sie hauen die Zahlungsbilanzen runter, sie verursachen hohe bis höchste Sozialleistungskosten, sie zahlen höchst unterdurchschnittlich in die Sozialversicherungen ein, sie verursachen hohe Opportunitäts- und Sekundärkosten.
Wo wird wohl zuerst zugegriffen? Bürger enteignen oder beim praktischen §1601 BGB?
Ansonsten geht es aber wesentlich schneller. Muss ein Elternteil im Heim gepflegt werden, sind die Kosten häufig so hoch, dass Pflegeversicherung und Rente nicht ausreichen. Dem Unterhaltspflichtigen steht dann ein Selbstbehalt von 1800 Euro zu. Und nicht nur das, er muss auch mit dem eigenen Vermögen für den Unterhalt der Eltern einstehen. Das gilt auch für nicht selbst bewohnte Immobilien. Sein Geld in Mietwohnungen anzulegen kann also eine schlechte Idee sein, wenn man absehbar pflegebedürftige Eltern hat.
Und all das gilt nur nach jetzigem Recht. Meiner Vermutung nach wird dieser Durchgriff aus zwei Gründen in Zukunft noch wesentlich schärfer und niederschwelliger. Erstens fällt Deutschland immer weiter zurück, die Steuerschraube ist längst überdreht und die Sozialleistungen liegen längst mit sage und schreibe 27% des BIP in der Weltspitzengruppe (Zahlen von der OECD), weit vor Ländern wie Schweiz, Australien, Irland, Japan. Wir sind sogar dabei, eben Schweden zu überholen. Wehe, wenn die Steuereinnahmen nicht mehr steigen.
Zweitens steht das Rentensystem auf tönernen Füssen. Es ist ein reines Umlageverfahren und wenn die geburtenstarken Jahrgänge verstärkt in Rente gehen und pflegebdürftig werden, wird es sehr, sehr teuer obwohl Männer bei hrer Rente eine fette Negativrendite bekommen. Die importierten Fachkräfte, mit denen die verwirrten Regierungen das Problem zu lösen versuchen sind tatsächlich langjährige Negativposten und zwar auf allen Ebenen. Sie hauen die Zahlungsbilanzen runter, sie verursachen hohe bis höchste Sozialleistungskosten, sie zahlen höchst unterdurchschnittlich in die Sozialversicherungen ein, sie verursachen hohe Opportunitäts- und Sekundärkosten.
Wo wird wohl zuerst zugegriffen? Bürger enteignen oder beim praktischen §1601 BGB?