08-08-2019, 00:01
Nur zur allgemeinen Beruhigung: Kindesunterhalt ist in zweiter Instanz rechtshängig, mitsamt der ersten Instanz seit nunmehr - haltet euch fest - 5 Jahren und 5 Monaten. Seither fließt auch kein Geld mehr, ansonsten hätte ich es etwas eiliger.