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Verwirkung von Rückläufigen Kindesunterhaltsschulden
#3
Hallo P,

ja die Kinder wurden 2014 Volljährig.( das mit der Kariere laut aussagen der Mutter ist doch der Vater in Schuld Tongue )

Ich erzähle die Geschichte mal von vorne.Ich wurde im Jahr 2008 in Verzug gesetzt von der RA der EX weil ich durch angebliche Mietersparnisse zu wenig KU gezahlt habe.Das ganze Verfahren hat 3 Jahre gedauert in denen 3 Jahren sind durch die Verzugsetzung KU Schulden aufgelaufen.Das OLG hat 2011 der KU Recht gegeben.So habe ich auf einen Schlag die Schulden von ca.10,000 eur 

Wie schon geschrieben wurde seitens der KM Feb.2012 erstmalig aufgefordert per GV Vermögensauskunft zu geben.
Da ich zur damaligen zeit nur Krankengeld erhalten habe,gab ich die EV am.
Seit 2012 wurde ich nicht mehr aufgefordert eine Vermögenauskunft abzugeben.
Auch von beiden Kinder die seit 5 Jahren Volljährig sind würde bis heute nichts unternommen.

https://www.rechtslupe.de/familienrecht/...che-323722
Manchmal erscheint das Ende des Weges
als eine Sackgasse. Wenn man aber weitergeht,
merkt man das der Weg nur einen Knick
macht.
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RE: Verwirkung von Rückläufigen Kindesunterhaltsschulden - von Zahlknecht - 10-08-2019, 13:53

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