14-08-2019, 21:37
(14-08-2019, 20:29)Theo schrieb: Bei der Landespolizei dürfte das nicht anders sein.
Das muss der Unterhaltsbegehrende sagen. Auskünfte sind ausserdem nicht nur zu geben, sondern auch zu belegen. Eine Grundtatsache, die auch jeder Pflichtige kennt. Die Behauptung eines bestimmten Einkommens reicht nicht, auch dies zu belegen gehört zur Auskunft.