Naja, das Kind ist ja derzeit noch KEINE 18, also nicht Volljährig. So das die Beistandschaft aktuell ja wohl noch Zuständig wäre. Die wollen ja den zukünftigen Anspruch JETZT berechnen, während noch vorhandener Zuständigkeit?
Ich will ja den bestehenden Titel ab Volljährigkeit abändern lassen. Bin mir aber nicht sicher ob ein neuer geänderter Titel des JA/Beistandschaft nicht für mich zukünftig nachteilig wäre? Ganz davon ab, das das JA sich über meine Einkommensauskunft sicher freut und da dann noch möglicherweise freudigerweise feststellt, das ich ja nun noch "Luft nach oben" habe und die Zahlungen auf meine Unterhaltsvorschuss-Rückstände entsprechend erhöhen könnte.............................
Ich will ja den bestehenden Titel ab Volljährigkeit abändern lassen. Bin mir aber nicht sicher ob ein neuer geänderter Titel des JA/Beistandschaft nicht für mich zukünftig nachteilig wäre? Ganz davon ab, das das JA sich über meine Einkommensauskunft sicher freut und da dann noch möglicherweise freudigerweise feststellt, das ich ja nun noch "Luft nach oben" habe und die Zahlungen auf meine Unterhaltsvorschuss-Rückstände entsprechend erhöhen könnte.............................