15-08-2019, 22:02
(15-08-2019, 20:38)Nappo schrieb: Rauszögern.
Zum Schein um Fristverlängerung bitten. Wir reden von 5 Wochen. Zocken. Auf keinen Fall freiwillig einen Titel unterschreiben. Da würden die sich aber freuen. Die Unterhaltsabänderungsklage ab 18 ist obligatorisch. Die solltest Du schon mal vorbereiten.
Ohne Auskunft und Zahlen der Mutter, kannst Du die Berechnung nicht nachvollziehen. Fordere an. Dann müssen die antworten. Wieder Zeit gewonnen.
Du wirst es doch sicherlich schaffen, diese 5 Wochen über die Runden zu retten ;-) Wenn Du erst mal nicht antwortest, erinnern die. Dann antwortest Du. Aber - oh sorry - das Wichtigste vergessen. Ach ja! Ich muss doch nachvollziehen können. Wo sind denn die Zahlen der Mutter? Ach ja! Was macht denn Töchterlein mit 18 so? Erzählen Sie doch mal!
Ab Oktober können die nicht mehr klagen. Das muss dann die Tochter. Kannste ihr ja aufs Geburtstagskärtchen schreiben.
Die Zahlen der Mutter liegen lt. Schreiben dem JA vor. Brauchen halt noch meine, um neu berechnen zu können.
Ich favorisiere allerdings auch das rauszögern. Weil ich nach all den Erfahrungen mit JA nicht glaube, das da irgendwas gutes bei rauskommt, wenn die das machen
Mir ist gerade noch was eingefallen: meine Tochter zieht wohl ab nächsten Monat (noch nicht Volljährig) in eine eigene Wohnung am Studienort. Diese ist auf den Namen der Mutter angemietet worden. Kann es möglich sein, das dann gar nicht angegeben wird, das Töchterchen ne eigene Wohnung hat (da ja offiziell von der Mutter) sondern weiter Zuhause gemeldet bleibt und man so evtl. versucht eine Priveiegierung aufrecht zu erhalten?