16-08-2019, 02:00
Ja, @p__ , Du hast Recht. Ich hab mir die Voraussetzungen nochmal durchgelesen.
Hab mir in dem Rahmen auch gerade nochmal das Gerichtsurteil, welches den Unterhalt festgelegt hat, noch einmal angesehen. Kann es sein, das die so erwirkte Titulierung (Urteil) doch begrenzt ist? Ich war bisher immer davon ausgegangen, diese wäre unbegrenzt, da nirgendwo ein "Auslaufen" ausdrücklich erwähnt ist. ABER: die Aufzählung meiner dort festgelegten Unterhaltspflichten endet mit Nennung der Verpflichtung zur Unterhaltszahlung ab 2013 i.H. der 3. Alterstufe. Mit Volljährigkeit wäre mein Kind ja in der 4. Alterstufe, diese ist jedoch im Urteil nicht mehr explizit aufgeführt? Oder würde die 3. Altersstufe unbegrenzt durchlaufen, da kein "Enddatum" angegeben ist?
Hab mir in dem Rahmen auch gerade nochmal das Gerichtsurteil, welches den Unterhalt festgelegt hat, noch einmal angesehen. Kann es sein, das die so erwirkte Titulierung (Urteil) doch begrenzt ist? Ich war bisher immer davon ausgegangen, diese wäre unbegrenzt, da nirgendwo ein "Auslaufen" ausdrücklich erwähnt ist. ABER: die Aufzählung meiner dort festgelegten Unterhaltspflichten endet mit Nennung der Verpflichtung zur Unterhaltszahlung ab 2013 i.H. der 3. Alterstufe. Mit Volljährigkeit wäre mein Kind ja in der 4. Alterstufe, diese ist jedoch im Urteil nicht mehr explizit aufgeführt? Oder würde die 3. Altersstufe unbegrenzt durchlaufen, da kein "Enddatum" angegeben ist?